{"id":6180,"date":"2017-03-13T11:33:28","date_gmt":"2017-03-13T10:33:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.neemann.de\/agb\/"},"modified":"2024-01-09T17:33:18","modified_gmt":"2024-01-09T16:33:18","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and conditions"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_one_full-6126cab7d8fab8d08143dd2dacdf673c\">\n.flex_column.av-av_one_full-6126cab7d8fab8d08143dd2dacdf673c{\nborder-radius:0px 0px 0px 0px;\npadding:0px 0px 0px 0px;\n}\n<\/style>\n<div  class='flex_column av-av_one_full-6126cab7d8fab8d08143dd2dacdf673c av_one_full  avia-builder-el-0  el_before_av_one_full  avia-builder-el-first  first flex_column_div av-zero-column-padding  '     ><style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-lr6klvnm-1697a57d477f1c64349ff5aafae9e73a\">\n#top #wrap_all .avia-icon-list-container.av-lr6klvnm-1697a57d477f1c64349ff5aafae9e73a .av_iconlist_title{\nfont-size:17px;\n}\n.avia-icon-list-container.av-lr6klvnm-1697a57d477f1c64349ff5aafae9e73a .iconlist_content{\nfont-size:14px;\n}\n<\/style>\n<div  class='avia-icon-list-container av-lr6klvnm-1697a57d477f1c64349ff5aafae9e73a  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling '><ul class='avia-icon-list avia_animate_when_almost_visible avia-icon-list-left av-iconlist-big av-lr6klvnm-1697a57d477f1c64349ff5aafae9e73a avia-iconlist-animate'>\n<li><div class='iconlist_icon av-lr6kluc4-7f0a65ea1c04313cc213a39ab46a4863 avia-font-entypo-fontello avia-iconfont avia-font-entypo-fontello'><span class='av-icon-char' data-av_icon='\ue84e' data-av_iconfont='entypo-fontello' aria-hidden=\"true\"><\/span><\/div><article class=\"article-icon-entry av-iconlist-empty\"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class=\"iconlist_content_wrap\"><header class=\"entry-content-header\" aria-label=\"Icon: Terms and conditions NEEMANN LiteFlexPACKAGING GmbH &amp; Co. 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Angebote, Verk\u00e4ufe und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers oder sonstige einseitig abweichende Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer als Zusatz zu diesen Allgemeinen Gesch\u00e4fts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>2. Bezugnahme oder Gegenbest\u00e4tigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen<\/p>\n<h3>II. Angebote und Vertragsabschluss<\/h3>\n<p>1. Soweit nicht abweichend schriftlich oder m\u00fcndlich vereinbart, sind die Angebote des Auftragnehmers bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend und k\u00f6nnen daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerkl\u00e4rung des Auftraggebers vom Auftragnehmer jederzeit widerrufen werden.<\/p>\n<p>2. Angebote\/Bestellungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer &#8211; soweit nicht abweichend schriftlich oder m\u00fcndlich vereinbart &#8211; schriftlich oder per Telefax oder in Textform best\u00e4tigt, sofern nicht unmittelbar Lieferung bzw. Rechnungsstellung erfolgt.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung\/sein Angebot 10 Arbeitstage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung\/des Angebotes beim Auftragnehmer zu laufen. W\u00e4hrend dieser 10-Tages-Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung oder wird w\u00e4hrend dieser Frist die Ware ausgeliefert, so kommt der Vertrag auch ohne die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers zustande.<\/p>\n<p>4. Werden vom Auftraggeber nachtr\u00e4glich \u00c4nderungen des Auftrages gew\u00fcnscht, so sind diese \u00c4nderungen nur wirksam, wenn hier\u00fcber Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wird.<\/p>\n<p>5. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die vom Auftragnehmer geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in seinen Spezifikationen enthaltenen Angaben. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich unter Bezugnahme auf die Spezifikation in diese Spezifikation einbezogen werden.<\/p>\n<p>6. Angaben in den Spezifikationen des Auftragnehmers zur Bestimmung der Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch keine Haltbarkeitsgarantien. Die \u00dcbernahme von Garantien und des Beschaffungsrisikos setzt ausdr\u00fcckliche Vereinbarungen der Parteien voraus, in denen ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird, dass eine Garantie und\/oder das Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen wird.<\/p>\n<h3>III. Preise<\/h3>\n<p>1. Den im Angebot des Auftragnehmers genannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Kalkulationen zugrunde. Tritt bei Vertr\u00e4gen mit einer Bindung f\u00fcr eine Partei von mehr als 4 Monaten oder bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen eine wesentliche \u00c4nderung der Rohstoffpreise (Papier oder Kunststoff) mindestens in H\u00f6he von 10% nach Abgabe des Angebotes\/Abschluss des Vertrages ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand zu erh\u00f6hen. Der Auftraggeber erh\u00e4lt hiervon Nachricht. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Preisherabsetzungen.<\/p>\n<p>2. Bei Mengenabweichungen\/Gewichtsabweichungen, die sich im Rahmen der in Abschnitt VII geregelten Toleranzen halten, erfolgt die Preisberechnung unter Zugrundelegung der tats\u00e4chlichen Liefermenge\/des tats\u00e4chlichen Liefergewichtes.<\/p>\n<p>3. Nachtr\u00e4glich vom Auftraggeber veranlasste \u00c4nderungen, insbesondere von Skizzen, Entw\u00fcrfen, Mustern und Probeabdrucken, werden dem Auftraggeber zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<p>4. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung von Pack- und Einschlagspapier der Preis nach dem Bruttogewicht berechnet.<\/p>\n<p>5. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuz\u00fcglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland g\u00fcltigen Mehrwertsteuer. Die Kosten f\u00fcr Transport, Versicherung, Zoll etc. werden gesondert berechnet.<\/p>\n<h3>IV. Gewerbliche Schutzrechte\/Kreislaufwirtschaftsgesetz<\/h3>\n<p>1. Die vom Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Druckunterlagen wie Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckzylinder und -platten bleiben auch dann Eigentum des Auftragnehmers, wenn hier vom Auftraggeber anteilig Kosten verg\u00fctet werden. Der Auftraggeber ist jedoch in diesen F\u00e4llen berechtigt, den auf den Auftragnehmer entfallenden Anteil an den Kosten zu verg\u00fcten, um das Eigentum zu erwerben.<\/p>\n<p>2. Entstehen durch die Entwicklung und Durchf\u00fchrung eines Auftrages beim Auftragnehmer Urheberrechte und\/oder gewerbliche Schutzrechte, so werden diese durch den Verkauf des Liefergegenstandes nicht mit\u00fcbertragen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber f\u00fcr die Entwicklung einen Kostenanteil tr\u00e4gt. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, diese Urheberrechte und\/oder gewerblichen Schutzrechte auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge Dritter zu verwerten.<\/p>\n<p>3. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf den von ihm hergestellten Liefergegenst\u00e4nden sein Firmenzeichen oder eine Kennnummer sichtbar anzubringen.<\/p>\n<p>4. F\u00fcr Muster, Skizzen und Entw\u00fcrfe u. a., die vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich bestellt oder in Auftrag gegeben werden, ist ein Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Hauptauftrag, f\u00fcr den die Muster, Skizzen und Entw\u00fcrfe u. a. angefertigt wurden, nicht erteilt wird. Das Eigentum geht mit Bezahlung des Entgeltes auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n<p>5. Eine Pr\u00fcfung, ob die vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen), verletzen, obliegt dem Auftraggeber. Wird der Auftragnehmer von Dritten wegen der Verwendung, Verwertung oder Vervielf\u00e4ltigung der vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen und\/oder Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten und\/oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung zu unterst\u00fctzen und s\u00e4mtlichen Schaden, einschlie\u00dflich Anwalts- und Prozesskosten, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, zu ersetzen.<\/p>\n<p>6. Bringt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers auf die Produkte Zeichen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne der Verpackungsverordnung (z. B. \u201eDer Gr\u00fcne Punkt\u201c) auf, so gilt der Auftraggeber als \u201eIn-Verkehr-Bringer\u201c des Zeichens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne der Verpackungsverordnung und hat somit die Geb\u00fchren abzuf\u00fchren. Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bzw. der Verpackungsverordnung und wird deshalb der Auftragnehmer in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen zu ersetzen.<\/p>\n<p>7. Der Auftraggeber verpflichtet sich f\u00fcr den Fall, dass er sich nicht an der Duales System Deutschland AG beteiligt, die gelieferte Verpackung gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Sinne der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils neuesten Fassung zur\u00fcckzunehmen und der in der Verpackungsverordnung vorgeschriebenen Verwertung zuzuf\u00fchren. Besteht aufgrund der Verpackungsverordnung eine R\u00fccknahmeverpflichtung des Auftragnehmers, so ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die R\u00fcckgabe der Verpackung durch den Auftraggeber der Sitz des Auftragnehmers. Verletzt der Auftraggeber die in Satz 1 und 2 \u00fcbernommenen Verpflichtungen schuldhaft und hat dies zur Folge, dass gegen den Auftragnehmer eine Geldbu\u00dfe wegen Versto\u00dfes gegen die Verordnung \u00fcber die Vermeidung von Verpackungsabf\u00e4llen verh\u00e4ngt wird, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von dieser Zahlungspflicht freizustellen. Hat der Auftragnehmer die Geldbu\u00dfe bereits bezahlt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer diesen Betrag zu erstatten.<\/p>\n<h3>V. Lieferung\/Lieferverzug\/H\u00f6here Gewalt\/Selbstlieferungsvorbehalt<\/h3>\n<p>1. Soweit nicht schriftlich oder m\u00fcndlich abweichend vereinbart, gilt als Lieferzeit der in der Auftragsbest\u00e4tigung schriftlich festgelegte Liefertermin. Soweit der Auftraggeber nicht alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. rechtzeitig vor dem schriftlich festgelegten Liefertermin beigebracht hat, verl\u00e4ngert sich der schriftlich festgelegte Liefertermin um einen Monat, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorstehend aufgef\u00fchrten Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vollst\u00e4ndig beim Auftragnehmer eingegangen sind.<\/p>\n<p>2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Auftragnehmers verlassen hat oder bei Abholung durch den Auftraggeber der Auftragnehmer seine Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt hat. 3. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Auftraggeber bei Liefervertr\u00e4gen auf Abruf verpflichtet, mindestens 6 Monate abdeckende Liefereinteilungen im Voraus festzulegen und entsprechend den festgelegten Liefereinteilungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Liefertermin abzurufen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht oder nicht wie festgelegt nach, so ist der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Abruf und\/oder die Einteilung selbst vorzunehmen, die Ware zu liefern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen, wird durch den R\u00fccktritt nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Lieferverz\u00f6gerung oder wegen nicht erbrachter Leistungen sind gegen\u00fcber dem Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers, seiner leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen vorliegt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht bei einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kann der Auftragnehmer wegen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit (Verletzung von Kardinalpflichten) zur Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt. In diesen F\u00e4llen sind Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Produktionsausfall und\/oder entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt entsprechend f\u00fcr das Verhalten der Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die Haftung wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit bleibt von der vorstehenden Haftungsbegrenzung unber\u00fchrt. Ein etwaiges, dem Auftraggeber wegen dieser Sachverhalte zustehendes R\u00fccktrittsrecht bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Ist der Auftragnehmer an der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von unvorhergesehenen, ungew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden gehindert, die trotz der nach den Umst\u00e4nden des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, insbesondere Betriebsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Sanktionen und Eingriffe, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc., so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch diese Umst\u00e4nde die Lieferung unm\u00f6glich, so ist der Auftragnehmer von seiner Lieferverpflichtung frei. Diese Regelung gilt auch in F\u00e4llen von Aussperrung und Streik. Weist der Auftragnehmer nach, dass er trotz sorgf\u00e4ltiger Auswahl seines Zulieferanten und trotz Abschlusses der erforderlichen Vertr\u00e4ge zu angemessenen Konditionen von einem Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert wurde, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verz\u00f6gerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch die Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unm\u00f6glichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige Anspr\u00fcche, die ihm aufgrund der nicht oder der nicht rechtzeitigen Belieferung gegen\u00fcber seinem Zulieferanten zustehen, an den Auftraggeber abzutreten. Wenn die vorstehenden Behinderungen l\u00e4nger als einen Monat andauern, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Verl\u00e4ngert sich in den vorstehenden F\u00e4llen die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus abzuleitende Schadensersatzanspr\u00fcche und R\u00fccktrittsrechte des Auftraggebers mit Ausnahme des R\u00fccktrittsrechts nach Ablauf von einem Monat. Auf die hier genannten Umst\u00e4nde kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber von diesen Umst\u00e4nden unverz\u00fcglich benachrichtigt hat.<\/p>\n<p>6. Eine Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung setzt Verzug des Auftragnehmers voraus und bedarf zus\u00e4tzlich einer angemessenen Fristsetzung mit der Androhung, dass nach Ablauf der gesetzten Frist das Vertragsverh\u00e4ltnis durch den Auftraggeber nicht fortgesetzt werden wird.<\/p>\n<h3>VI. Verpackung und Versand<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer schuldet eine branchen\u00fcbliche Verpackung. Seine Haftung bez\u00fcglich Verpackung und Versand ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt, sofern keine Verletzung von Leben, Gesundheit und K\u00f6rper vorliegt. Hiervon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Auftragnehmers, den Einwand eines etwaigen Mitverschuldens gegen\u00fcber dem Auftraggeber zu erheben.<\/p>\n<h3>VII. Toleranzen<\/h3>\n<p>1. Gewichtsabweichungen<\/p>\n<p>Abweichungen des Fl\u00e4chengewichtes sind vom Auftraggeber in gleichem Umfang zu tolerieren, wie sie nach den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien vom Auftragnehmer zu tolerieren sind. Falls die genannten Lieferbedingungen nichts anderes bestimmen, gelten folgende Toleranzen:<\/p>\n<p>a) Papier in Bezug zum vereinbarten Fl\u00e4chengewicht:<\/p>\n<p>bis 39 g\/m2 +\/- 8%<\/p>\n<p>40-59 g\/m2 +\/- 6%<\/p>\n<p>60 und mehr g\/m2 +\/- 5%<\/p>\n<p>b) Kunststofffolien in Bezug zur vereinbarten Dicken:<\/p>\n<p>kleiner als 15 m\u00b5 +\/-25%<\/p>\n<p>ab 15 m\u00b5-25 m\u00b5 +\/-15%<\/p>\n<p>gr\u00f6\u00dfer als 25 m\u00b5 +\/-13%<\/p>\n<p>c) Aluminiumfolie, Verbundfolie, Zellglas und andere Materialien in Bezug zur vereinbarten Dicke oder zum Fl\u00e4chengewicht (je nachdem, welche Dimension dem Vertrag zugrunde liegt; gilt einzeln oder als Teil eines anderen Produktes):<\/p>\n<p>+\/-10%<\/p>\n<p>2. Ma\u00dfabweichungen<\/p>\n<p>Nachstehende Ma\u00dfabweichungen sind vom Auftraggeber zu tolerieren:<\/p>\n<p>a) Papier und Papierkombinationen<\/p>\n<p>Beutel:<\/p>\n<p>in der L\u00e4nge +\/-4 mm<\/p>\n<p>in der Breite f\u00fcr Beutelbreiten<\/p>\n<p>unter 80 mm +\/-3%<\/p>\n<p>in der Breite f\u00fcr Beutelbreiten<\/p>\n<p>von 80 mm und mehr +\/-2%<\/p>\n<p>Rollen:<\/p>\n<p>in der Breite und in der Abschnittsl\u00e4nge +\/-3 mm<\/p>\n<p>in der Laufl\u00e4nge +\/-3%<\/p>\n<p>Formate:<\/p>\n<p>in der L\u00e4nge +\/-5 mm<\/p>\n<p>in der Breite +\/-5 mm<\/p>\n<p>b) Kunststoffe und Aluminium +\/-5%<\/p>\n<p>c) Die Ma\u00dfabweichungen f\u00fcr die unter Buchstabe a bez\u00fcglich Rollen und Formate und unter Buchstabe b genannten Materialien gelten auch f\u00fcr die Stellung des Drucks sowie die Ausstanzung und Pr\u00e4gung auf diesen Materialien. F\u00fcr die unter Buchstabe a genannten Beutel gilt f\u00fcr die Stellung des Drucks sowie die Ausstanzung und Pr\u00e4gung in der Breite eine Ma\u00dfabweichung von +\/-4 mm f\u00fcr Beutelbreiten \u00fcber 80 mm und von +\/-3 mm f\u00fcr Beutelbreiten von 80 mm und weniger. Passerschwankungen bei bedruckten Erzeugnissen k\u00f6nnen aus technischen Gr\u00fcnden nicht vermieden werden, da diese vom Material, der Ausf\u00fchrung und dem Druckverfahren abh\u00e4ngig sind. Nur wesentliche Abweichungen berechtigen zu einer Beanstandung.<\/p>\n<p>3. Mengenabweichungen<\/p>\n<p>Bei allen Anfertigungen hat der Auftragnehmer das Recht zu Mehr- und Minderlieferungen bis zu 20% der bestellten Menge. Bei Verkauf nach Mengen (Mengen unter 50.000 St\u00fcck und bei Sammelauflagen mit Druckwechseln innerhalb der Auflage) sowie bei Verkauf nach Gewicht (f\u00fcr Gewichte unter 500 kg) bis zu 30% der bestellten Menge. Die Anlieferung erfolgt unter voller Inrechnungstellung der tats\u00e4chlichen Liefermengen.<\/p>\n<h3>VIII. Druck<\/h3>\n<p>1. Der Auftragnehmer verwendet f\u00fcr den Druck \u00fcbliche Druckfarben. Wenn besondere Anspr\u00fcche an die Farben, wie z. B. hohe Lichtbest\u00e4ndigkeit, Alkaliechtheit, Scheuerfestigkeit, Geeignetheit f\u00fcr den Kontakt mit Lebensmitteln usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung besonders darauf hinweisen. F\u00fcr die Lichtbest\u00e4ndigkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen werden, da auch die Rohstoff- und Farblieferanten keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Lichtbest\u00e4ndigkeit der Farben \u00fcbernehmen. Ebenfalls kann f\u00fcr die Abriebfestigkeit der Druckfarben keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbe, sofern diese handels\u00fcblich ist, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabz\u00fcge werden vor Drucklegung unterbreitet, wenn der Auftraggeber dies ausdr\u00fccklich verlangt oder der Auftragnehmer dies f\u00fcr notwendig erachtet. Da diese Probeabz\u00fcge (z. B. Proof, Cromalin, Offsetandruck etc.) nicht im Flexodruckverfahren erstellt werden, sind teilweise erhebliche Abweichungen zum sp\u00e4teren Auflagendruck nicht zu vermeiden. Andrucke ab Maschine, die vom Kunden gew\u00fcnscht sind, werden separat nach Aufwand berechnet.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr Kunststofferzeugnisse kann der Auftragnehmer f\u00fcr Wanderungen von Weichmachern oder \u00e4hnlichen Migrationserscheinungen und f\u00fcr die daraus hergeleiteten Folgen keine Gew\u00e4hr \u00fcbernehmen. Soweit der Auftragnehmer abweichend von Abschnitt VIII Nr. 2 Satz 1 haftet, findet Abschnitt XII dieser Bedingungen Anwendung.<\/p>\n<p>3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich f\u00fcr die Folgen von Fehlern in den \u201eFilmmasters\u201c oder anderen \u00e4hnlichen Materialien, die ihm vom Auftraggeber f\u00fcr das Drucken des einheitlichen Warencodes oder eines anderen \u00e4hnlichen Codes \u00fcbergeben worden sind, noch f\u00fcr die Schwierigkeiten oder deren Folgen, die bei der Benutzung des aufgedruckten Codes auftreten k\u00f6nnen. Unter den vom Auftraggeber gelieferten \u201eFilmmasters\u201c sind ebenso die vom Auftraggeber gebilligten Druckfahnen von Druckarbeiten zu verstehen, die einen einheitlichen Warencode enthalten.<\/p>\n<p>4. Der Druck des EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Ber\u00fccksichtigung der einschl\u00e4gigen Durchf\u00fchrungsregelung der CCG (vgl. Schriftenreihe Co-Organisation, Heft 2, Der EAN-Strichcode). Weitergehende Zusagen, insbesondere Aussagen \u00fcber Leseergebnisse an den Kassen des Handels, k\u00f6nnen wegen etwaiger Einfl\u00fcsse auf die Strichcodes nach Auslieferung durch den Auftraggeber und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik nicht gegeben werden.<\/p>\n<p>5. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch vom Auftraggeber und\/oder seine Erf\u00fcllungs- und\/oder Verrichtungsgehilfen zur Verf\u00fcgung gestellte Druckplatten und Druckvorlagen entstehen. Falls der Auftragnehmer Text- oder Bildfehler w\u00e4hrend der Produktion feststellt und aufgrund dieser die Fertigung ab- oder unterbricht, tr\u00e4gt der Auftraggeber die hiermit verbundenen Mehrkosten.<\/p>\n<h3>IX. Material und Ausf\u00fchrung<\/h3>\n<p>1. Ohne besondere Anweisungen von Seiten des Auftraggebers erfolgt die Ausf\u00fchrung der Auftr\u00e4ge mit branchen\u00fcblichem Material und nach bekannten Herstellungsverfahren. Bei der Verwendung der Verpackung f\u00fcr Lebensmittel ist Geeignetheit des Materials f\u00fcr Lebensmittel ausdr\u00fccklich mit dem Auftragnehmer abzukl\u00e4ren. In der Folge k\u00f6nnen M\u00e4ngelr\u00fcgen in Bezug auf das Verhalten der Packmittel zum F\u00fcllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, wenn der Auftraggeber nicht ausdr\u00fccklich auf besondere Eigenschaften des F\u00fcllguts und\/oder die Verwendung f\u00fcr Lebensmittel hinweist und dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben hat, dazu Stellung zu nehmen. Diese Hinweise und Stellungnahmen haben schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n<p>2. Recyclingrohstoffe werden vom Auftragnehmer sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt. Regeneratfolien und Recyclingpapiere k\u00f6nnen dennoch von Charge zu Charge Schwankungen in Oberfl\u00e4chenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und in physikalischen Werten aufweisen, die den Auftraggeber nicht zu einer M\u00e4ngelr\u00fcge berechtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber etwaige Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der Beschaffenheit der Regeneratfolien und der Recyclingpapiere gegen\u00fcber dem Lieferanten dem Auftraggeber abzutreten.<\/p>\n<h3>X. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt; eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist ihm jedoch nur mit Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechte des Auftragnehmers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.<\/p>\n<p>3. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und der Einziehungsrechte des Auftragnehmers ist der Auftraggeber zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer nachkommt und nicht in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben \u00fcber die abgetretenen Forderungen, und zwar insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift, der H\u00f6he der Forderungen und dem Datum der Rechnungserteilung, zu erteilen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n<p>4. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Auftraggeber f\u00fcr den Auftragnehmer vor, ohne dass f\u00fcr den Auftragnehmer hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht geh\u00f6renden Waren steht dem Auftragnehmer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes zu den \u00fcbrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Auftraggeber das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner dar\u00fcber einig, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware ein Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt und diese unentgeltlich f\u00fcr den Auftragnehmer verwahrt.<\/p>\n<p>5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit der anderen Ware weiterver\u00e4u\u00dfert wird.<\/p>\n<p>6. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.<\/p>\n<p>7. Die Erm\u00e4chtigung des Auftraggebers zur Verf\u00fcgung \u00fcber die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers, bei Wechsel- oder Scheckprotesten sowie bei Verm\u00f6gensverfall &#8211; insbesondere bei Stellung eines Vergleichs- und\/oder Konkursantrages &#8211; des Auftraggebers. In diesen F\u00e4llen ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und ist der Auftraggeber zur Herausgabe der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer verpflichtet. Ein R\u00fccktritt vom Vertrag liegt in der R\u00fccknahme nur dann, wenn diese ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p>8. Es wird klargestellt, da\u00df in F\u00e4llen einer Scheck-Wechselfinanzierung das Eigentum an dem Liefergegenstand auf den Auftraggeber erst nach vollst\u00e4ndiger Einl\u00f6sung der Wechsel und der Zahlung der Wechselbetr\u00e4ge an den Auftragnehmer \u00fcbergeht.<\/p>\n<p>9. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer zweimal innerhalb von 6 Monaten in Verzug und\/oder ist der Auftraggeber zahlungsunf\u00e4hig und\/oder zeichnet sich seine Zahlungsunf\u00e4higkeit anhand objektiver Kriterien ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcckzufordern und im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen unmittelbar gegen\u00fcber dem Abnehmer des Auftraggebers einzuziehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe der Liefergegenst\u00e4nde gegen\u00fcber dem Auftraggeber geltend zu machen, ohne dass er verpflichtet ist, den R\u00fccktritt vom Vertrag zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>10. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als ihr Wert die Forderung um 10% oder mehr \u00fcbersteigt. Welche Sicherheiten der Auftragnehmer freigibt, bestimmt der Auftragnehmer nach billigem Ermessen.<\/p>\n<h3>XI. M\u00e4ngelanzeige\/M\u00e4ngel<\/h3>\n<p>1. Die Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten des Auftraggebers bestimmen sich nach \u00a7 377 HGB.<\/p>\n<p>2. Bei gr\u00f6\u00dferen Lieferungen gleichartiger G\u00fcter kann die gesamte angelieferte Charge nur dann als mangelhaft zur\u00fcckgewiesen werden, wenn die M\u00e4ngel mittels eines anerkannten repr\u00e4sentativen Stichprobenverfahrens festgestellt wurden.<\/p>\n<p>3. Weist die Gesamtliefermenge an flexiblen Verpackungen M\u00e4ngel bis zu 3% der Gesamtmenge auf, so kann weder die Gesamtmenge als mangelhaft zur\u00fcckgewiesen werden noch k\u00f6nnen wegen dieser h\u00f6chstens 3% mangelhafter flexibler Verpackungen M\u00e4ngel geltend gemacht werden. Dabei ist es gleichg\u00fcltig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.<\/p>\n<p>4. Dem Auftragnehmer ist die Gelegenheit zu geben, ger\u00fcgte M\u00e4ngel der Lieferung an Ort und Stelle festzustellen.<\/p>\n<h3>XII. Sachm\u00e4ngel\/Verj\u00e4hrungsfristen<\/h3>\n<p>1. Ist der Liefergegenstand nicht frei von Sachm\u00e4ngeln oder hat der Auftragnehmer f\u00fcr bestimmte Beschaffenheitsmerkmale eine Garantie \u00fcbernommen, so hat er nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Liefergegenstand zu liefern. 2. Schl\u00e4gt die Nachbesserung nach erfolglosem zweiten Versuch fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist der Sachmangel auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers, seiner Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen zur\u00fcckzuf\u00fchren oder f\u00fchrt der Mangel zu einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder zu einer zu vertretenden Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit oder hat der Auftragnehmer eine Garantie f\u00fcr bestimmte Beschaffenheitsmerkmale \u00fcbernommen oder findet das Produkthaftungsgesetz Anwendung, so kann der Auftraggeber anstelle des R\u00fccktritts oder der Kaufpreisminderung auch Schadensersatz wegen des Sachmangels geltend machen. Beruht die Verletzung von Kardinalpflichten auf einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit und entsteht dem Besteller hierdurch ein Verm\u00f6gens- oder Sachschaden, so ist der Schadensersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt. Schadensersatz wegen Produktionsausfall und\/oder entgangenem Gewinn ist in F\u00e4llen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt entsprechend f\u00fcr die Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt insbesondere auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, dass die Abriebfestigkeit, Lichtechtheit, Alkaliechtheit, Reibbest\u00e4ndigkeit und Wasserfestigkeit der verwendeten Farben nicht ausreichend ist, die Codier- und Nummerierungsanordnung nicht richtig ist, die vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellte Codiervorlage bei \u00dcbertragung auf die herzustellenden Liefergegenst\u00e4nde nicht lesbar ist, bei der Verwendung flexiblen Materials eine Lesbarkeit der Codierung nicht m\u00f6glich ist, durch den Liefergegenstand das Verpackungsgut beeintr\u00e4chtigt wird oder der Liefergegenstand nicht den f\u00fcr das F\u00fcllgut einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Diese Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf Druckunterlagen (Entw\u00fcrfe, Filme, Druckplatten usw.) beruhen. Die Anwendung des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3. Entscheidet sich der Auftragnehmer f\u00fcr Nachbesserung, so tr\u00e4gt er die f\u00fcr die Nachbesserung erforderlichen Kosten. Kosten, die dadurch entstehen, weil der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Sitz oder den vertraglich vereinbarten Bestimmungsort des Auftraggebers verbracht worden ist, tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>4. Keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers bestehen, soweit der Auftragnehmer hierf\u00fcr nach den Abschnitten VII, VIII, IX und XI nicht einzustehen hat. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer wegen Sachgew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der den Auftragnehmer nicht zur Gew\u00e4hrleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.<\/p>\n<p>5. Die regelm\u00e4\u00dfige Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr mangelhafte Liefergegenst\u00e4nde, die \u00fcblicherweise nicht f\u00fcr Bauwerke verwendet werden, betr\u00e4gt 1 Jahr ab der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Auftraggeber. Soweit der Auftragnehmer auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, ist die Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz, bei einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sie einer zu vertretenden Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit durch den Auftragnehmer und in F\u00e4llen einer vom Auftragnehmer gew\u00e4hrten Beschaffenheitsgarantie ausgeschlossen. Hat der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich eine Beschaffenheitsgarantie einger\u00e4umt, so verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche aus dieser Beschaffenheitsgarantie innerhalb von 2 Jahren, beginnend mit der Ablieferung der Liefergegenst\u00e4nde, f\u00fcr die die Beschaffenheitsgarantie \u00fcbernommen wurde. Hat der Auftragnehmer eine Haltbarkeitsgarantie einger\u00e4umt, so verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche wegen dieser Haltbarkeitsgarantie mit Ablauf der Dauer, f\u00fcr die die Haltbarkeitsgarantie gegeben wurde. Diese Frist beginnt ebenfalls mit Ablieferung des Liefergegenstandes, f\u00fcr den die Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde. Betr\u00e4gt die Haltbarkeitsgarantie weniger als 1 Jahr, so bestimmt sich die Verj\u00e4hrungsfrist nach Abschnitt XII Nr.5 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>6. Anspr\u00fcche des Auftraggebers bei M\u00e4ngeln wegen einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Liefergegenstandes bestehen nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen eines Sachmangels, der auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz zur\u00fcckzuf\u00fchren ist oder der zu einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit f\u00fchrt.<\/p>\n<p>7. Handelt es sich bei den Liefergegenst\u00e4nden um gebrauchte Gegenst\u00e4nde, so sind s\u00e4mtliche Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzanspr\u00fcche, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz, bei einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Kardinalpflichten) sowie einer zu vertretenden Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit durch den Auftragnehmer, seiner leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<h3>XIII. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche<\/h3>\n<p>1. Die Haftung des Auftragnehmers wegen Sach- oder Rechtsm\u00e4ngeln oder Lieferverz\u00f6gerungen oder Nichtlieferung werden von diesem Abschnitt (Abschnitt XIII) nicht erfasst. F\u00fcr diese Haftung gelten die Regelungen der Abschnitte V, VII, IX, XIV dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.<\/p>\n<p>2. Schadensersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Auftragnehmer wegen sonstiger Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, insbesondere von Schutzpflichten und\/oder aufgrund rechtsgesch\u00e4ft\u00e4hnlichen Schuldverh\u00e4ltnissen, sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz und\/oder eine zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und\/oder die Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit durch den Auftragnehmer oder seiner Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorliegt. Kann der Auftragnehmer wegen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit zur Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt. Die Haftung wegen Produktionsausfall und\/oder entgangenem Gewinn ist bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung nach Absatz 2 findet entsprechend auf deliktische Anspr\u00fcche Anwendung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der in diesem Abschnitt geregelten sonstigen Pflichtverletzungen, die nicht auf einem Sachmangel beruhen, verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit h\u00e4tte erlangen m\u00fcssen. Die in \u00a7 199 Abs. 2 und 3 BGB geregelten H\u00f6chstfristen finden weiter Anwendung. Diese Einschr\u00e4nkung der Verj\u00e4hrungsfristen finden keine Anwendung auf Schadensersatzanspr\u00fcche wegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz, bei einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie der Verletzung von K\u00f6rper, Leben, Gesundheit und Freiheit sowie eines Versto\u00dfes gegen das Produkthaftungsgesetz durch den Auftragnehmer oder seiner Verrichtungs- oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>XIV. Gewerbliche Schutzrechte<\/p>\n<p>1. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der Verletzung von Warenzeichen, Patenten, Patentanmeldungen, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Urheberrechten gegen\u00fcber dem Auftragnehmer, seiner Verrichtungs- oder Erf\u00fcllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers, seiner Verrichtungs- oder Erf\u00fcllungsgehilfen vorliegt oder vom Auftragnehmer die Nichtverletzung der vorstehenden gewerblichen Schutzrechte garantiert wurde. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht bei einer vom Auftragnehmer, seiner Verrichtungs- oder Erf\u00fcllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). K\u00f6nnen der Auftragnehmer oder seine Verrichtungs- oder Erf\u00fcllungsgehilfen wegen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit (Verletzung von Kardinalpflichten) zur Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Sch\u00e4den begrenzt. Bei der Haftung wegen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung wegen Produktionsausfall und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt entsprechend f\u00fcr das Verhalten der Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>2. Das Recht zum R\u00fccktritt des Auftraggebers wegen der Verletzung der vorstehenden gewerblichen Schutzrechte bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3 Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber den Nachweis dieses Rechtsmangels erst gef\u00fchrt, wenn gegen ihn diesbez\u00fcglich ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil ergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht des Auftraggebers, dem Auftragnehmer den Streit zu verk\u00fcnden, nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>XV. Hemmung der Verj\u00e4hrung bei Verhandlungen<\/p>\n<p>Ein Schweben von Verhandlungen \u00fcber Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngel oder sonstiger Schadensersatzanspr\u00fcche liegt nur vor, wenn die Parteien erkl\u00e4rt haben, \u00fcber derartige Anspr\u00fcche zu verhandeln.<\/p>\n<h3>XVI. Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>1 Zahlungen werden zum vereinbarten Zahlungstermin zur Zahlung f\u00e4llig. Ist kein datumsm\u00e4\u00dfig bestimmter Termin bestimmt, so werden mit Eingang der Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung die Zahlungen zur Zahlung f\u00e4llig. Soweit der Zugang der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung unsicher ist, werden Zahlungen mit Empfang der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers zur Zahlung f\u00e4llig. Zahlt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, so ist er zu einem Skontoabzug in H\u00f6he von 2% des Nettorechnungsbetrages berechtigt.<\/p>\n<p>2. Befindet sich der Auftraggeber aus fr\u00fcheren Lieferungen des Auftragnehmers in Zahlungsverzug und\/oder tritt in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Auftraggebers nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Anspruch des Auftragnehmers auf Gegenleistung gef\u00e4hrdet wird, hat die Zahlung Zug um Zug gegen Auslieferung der Liefergegenst\u00e4nde zu erfolgen. Die Lieferung Zug um Zug kann der Auftraggeber durch Erbringung einer Sicherheit in H\u00f6he des Kaufpreises betreffend die entsprechende Lieferung abwenden. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers und\/oder bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Auftraggebers tritt die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen ein.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<h3>XVII. Erf\u00fcllungsort\/Gerichtsstand\/Anzuwendendes Recht<\/h3>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung, Leistung und Zahlung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>2. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnis, dem diese Lieferungen und Leistungen zugrunde liegen, ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt &#8211; nicht jedoch verpflichtet -, den Auftraggeber auch am Sitz des Auftraggebers zu verklagen.<\/p>\n<p>3. Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien hinsichtlich der vereinbarten Lieferungen und Leistungen findet das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) Anwendung.<\/p>\n<p>4. Nebenabreden, Vorbehalte, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen erfolgen schriftlich.<\/p>\n<p>5. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4fts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen in Bezug auf den Liefervertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Diese Bekanntmachung bezieht sich nicht auf die Frage der Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem ab 1. Mai 2004 in Deutschland zwingend anzuwendenden Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags. Die Bekanntmachung enth\u00e4lt auch keine Entscheidung \u00fcber die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschr\u00e4nkt. Die vorstehenden Empfehlungen sind unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.<\/p>\n<\/div><\/section><\/div><\/p>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_hr-0688d0b0b6ed2f8b057db7a8270206df\">\n#top .hr.hr-invisible.av-av_hr-0688d0b0b6ed2f8b057db7a8270206df{\nheight:50px;\n}\n<\/style>\n<div  class='hr av-av_hr-0688d0b0b6ed2f8b057db7a8270206df hr-invisible  avia-builder-el-4  el_after_av_one_full  avia-builder-el-last '><span class='hr-inner '><span class=\"hr-inner-style\"><\/span><\/span><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-6180","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6180","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6180"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6180\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10735,"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6180\/revisions\/10735"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.neemann.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6180"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}